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Berlin: (hib/AS) Die Mindestnutzungsdauer von in Deutschland auf den Markt gebrachten technischen Geräten wird nicht begrenzt. Der Umweltausschuss lehnte am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/13096) ab. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Linke hatte unter anderem gefordert, dass die Beweislast, nach der die Mindestnutzungsdauer für ein Produkt nicht erreicht wird, künftig beim Hersteller liegen sollte. Auch Sollbruchstellen und bestimmte Funktionen, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich verkürzen, sollten dem Antrag zufolge nicht mehr erlaubt sein. Dadurch sollten Verbraucher weniger belastet und Ressourcen besser geschützt werden, begründete Die Linke ihren Antrag.
Die CDU/CSU Fraktion äußerte Zweifel, ob die vorgeschlagenen Regelungen in die Realität umgesetzt werden könnten. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht“, sagte ihr Berichterstatter im Ausschuss. Vielmehr brauche man Freiheit und Innovationen, um hier zu neuen Lösungen zu kommen. Gleichzeitig warnte die CDU/CSU vor „Schnellschüssen“ und sprach sich dafür aus, das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen eines Forschungsprogramms mit der Problematik zu befassen.
Die SPD erklärte, dass der Antrag einen wichtigen Hintergrund habe und die geplante Obsoleszenz, der geplante Verschleiß von Geräten, „nicht hinnehmbar“ sei. Die Enthaltung seiner Fraktion begründete er unter anderem damit, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Haltbarkeitsdauer von Geräten weder „sinnvoll noch umsetzbar“ sei.
Auch die FDP erklärte, es mache keinen Sinn, eine gesetzliche Mindesthaltbarkeitsdauer vorzugeben. Es gebe zudem verschiedene Gründe, warum auch minderwertigere Produkte eine sinnvolle Nutzung haben könnten. So gebe es eine soziale Komponente, preiswertere Geräte anzubieten. Es könne aber auch aus ökologischen Gründen wichtig sein, Geräte nach einer bestimmten Zeit auszutauschen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten „Geplante Obsoleszenz“. Das große Echo darauf habe gezeigt, dass diese Frage den Verbraucher direkt betreffe. „Es herrscht Handlungsbedarf“, erklärte die Vertreterin der Grünen. Sie kündigte an, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung dennoch enthalten werde, da man an verschiedenen Punkten noch über die Forderungen des Antrages hinausgehen möchte.
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