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Berlin: (hib/CHE) Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, fehle es nach wie vor an solide finanzierten Unterstützungsangeboten, kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem Antrag (17/12850) schreibt sie, dass dies zwar seit Jahrzehnten ein viel diskutiertes Thema sei. Jedoch sei bis heute keine Regelung gefunden worden, die garantiert, dass jeder von Gewalt betroffenen Frau bundesweit zeitnah und niedrigschwellig ein Zugang zu Hilfe ermöglicht werden kann. Die bestehenden Unterstützungsangebote durch Frauenhäuser und Beratungsstellen würden unter chronischer Unterfinanzierung leiden und seien dadurch nicht in der Lage, spezifische Aufgabenbereiche anzubieten, schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Finanzierung innerhalb einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verlässlich zu regeln. Die Bundesländer sollten außerdem darin unterstützt werden, ihre Bedarfsplanung zu verbessern und Qualitätsstandards gemeinsam mit den Einrichtungen zu entwickeln. Durch eine solche Qualitätssicherung würden bundesweit vergleichbare Standards geschaffen, heißt es in dem Antrag. Davon könnten bisher unzureichend ausgestattete Arbeitsbereiche wie die Betreuung von Kindern und die Arbeit mit Sucht- und psychisch Erkrankten sowie anderweitig beeinträchtigten Frauen profitieren, so die Hoffnung der Grünen. Sie regen darüber hinaus an, die Leistungsansprüche der Betroffenen innerhalb des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu entbürokratisieren und neu zu regeln.
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