Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Heute im Bundestag (hib)
Berlin: (hib/STO) In den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie im Bundespresseamt sind im vergangenen Jahr insgesamt 434 genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gemäß Paragraph 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes genehmigt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12993) hervor. Im Jahr 2011 belief sich die Zahl dieser Nebentätigkeiten auf 394 und im Jahr 2010 auf 344.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein