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Berlin: (hib/KOS) Die innerhalb der EU praktizierte internationale Rechtshilfe bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftaten soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig auf den gesamten Bereich des Europarats ausgeweitet werden. Diesem Straßburger Staatenbund gehören 47 Mitgliedsnationen an, unter ihnen auch alle EU-Länder. Beispielsweise sollen die Europaratsstaaten gemeinsame Ermittlungsgruppen bilden können. Zu diesem Zweck hat die Regierung einen Gesetzentwurf (17/13415) ausgearbeitet, der die Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in nationales Recht ermöglichen soll. Diesem Vertrag können auch Länder beitreten, die nicht dem Europarat angehören.
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