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Berlin: (hib/HAU) Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz (17/13468) hat im Sportausschuss keine Mehrheit gefunden. In der Sitzung am Mittwoch stimmten lediglich die Sozialdemokraten für die Vorlage. Grünen- und Linksfraktion enthielten sich, während die Koalitionsfraktionen den Entwurf ablehnten. Darin war vorgesehen, dass der Besitz von Dopingmitteln künftig strafbar sein soll, was über die geltenden Regelungen hinaus gegangen wäre. Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) gilt derzeit die Besitzstrafbarkeit nur, wenn es sich um „nicht geringe Mengen“ handelt.
Aus Sicht von Martin Gerster (SPD) stellt diese Regelung im AMG ein Problem für die Aufnahme von Ermittlungen bei der Dopingbekämpfung dar. Dies hätten auch die zu einer Anhörung geladenen Experten von Staatsanwaltschaft und Polizei bestätigt. „Wir wollen diesen Passus ändern und die volle Besitzstrafbarkeit einführen“, sagte Gerster. In dem Entwurf sei zudem die Strafbarkeit des Eigendopings vorgesehen. Dabei habe man Sorge dafür getragen, dass davon nicht der Jogger mit seinem Schnupfenspray betroffen ist, sagte er.
Wenn zwei Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode solch ein Entwurf vorgelegt wird, müsse man an der Ernsthaftigkeit des Anliegens zweifeln, befand Klaus Riegert (CDU). Aber auch inhaltlich sei der Entwurf ungeeignet. So könne man etwa eine Strafbarkeit erst bei bestimmten Mengen schaffen, da es sonst zu einer Kriminalisierung des Besitzes therapeutischer Mengen komme. Was die Strafbarkeit des Eigendopings angeht, so müsse man beachten, dass dies eine Selbstgefährdung sei, die in anderen Bereichen grundsätzlich straffrei ist, sagte Riegert.
Nach Ansicht von Jens Petermann (Die Linke) ist in dem Gesetzentwurf nicht ausreichend geklärt, „welches Rechtsgut überhaupt geschützt werden soll“. Gleichwohl werde mit dem Entwurf ein wichtiges Thema aufgegriffen. Es fehle aber angesichts des nahen Endes der Legislaturperiode die Zeit für eine vernünftige Debatte. Außerdem lehne seine Fraktion sowohl die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften als auch die Einführung einer Kronzeugenregelung ab.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Doping seien im Arzneimittelrecht gut aufgehoben, befand Lutz Knopek (FDP). Dieses Recht sei sehr streng, wenn nicht bestimmungsgemäß mit Arzneimitteln umgegangen und mit ihnen gehandelt wird, sagte er. Sportler für den Besitz von Arzneimittel strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, gehe hingegen ins Leere. „Das Strafrecht greift hier nicht“, sagte Knopek. Seiner Ansicht nach hat die Möglichkeit der Sportverbände, Startverbote zu verhängen, ohnehin die größte abschreckende Wirkung.
Die derzeitigen Möglichkeiten im Anti-Doping-Kampf seien nicht ausreichend, befand Viola von Cramon-Taubadel (Bündnis 90/Die Grünen). Insofern sei die Vorlage des Entwurfes zu begrüßen. Besser sei allerdings der Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg, der den Sportbetrug und die Wettbewerbsverzerrung in den Fokus rücke. Die Enthaltung zu der Grünen begründete von Cramon auch damit, dass es in ihrer Fraktion keine Mehrheit für eine volle Besitzstrafbarkeit gebe.
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