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Berlin: (hib/STO) Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Europawahlgesetzes (17/13705) ist am Montag, dem 10. Juni 2013, Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Zu der zweistündigen Veranstaltung, die um 11.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus beginnt (Raum 3.101), werden sechs Sachverständige erwartet, darunter der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Interessierte Besucher können sich unter Angabe des Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anmelden (innenausschuss@bundestag.de).
Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Europaabgeordneten auf 96 vor. Zur Begründung verweisen die vier Fraktionen darauf, dass nach dem EU-Vertrag von Lissabon kein Mitgliedstaat im Europäischen Parlament mehr als 96 Sitze erhält. Damit seien in Deutschland nicht mehr wie bisher 99 Abgeordnete zu wählen.
Zudem soll mit dem Entwurf die Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz gestrichen und eine Drei-Prozent-Klausel eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Ferner zielt die Vorlage unter anderem auf eine Angleichung des Rechtsschutzes bei der Europawahl an die im „Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen“ von 2012 getroffenen Regelungen ab. So soll bereits vor der Wahl beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Eigenschaft als Partei eingelegt werden können.
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