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Berlin: (hib/HLE) Bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht sollen in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch Nachmittag einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und von der Bundesregierung gleichlautend eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470,17/13829,17/13901) zu. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion lehnte ab.
Nachdem es in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Bedenken gegeben hatte, verständigten sich die Fraktionen auf eine gemeinsame Erklärung für das Protokoll, wonach es sich bei dem Gesetz nicht um eine Präjudizierung anderer Fälle handele. Ein Sprecher der FDP-Fraktion bezeichnete das Gesetz in diesem Zusammenhang als „Ausnahmefall“.
Ein Sprecher der CDU/CSU erklärte zur Neuregelung insgesamt, man erwarte, dass die Bankenaufsicht in Europa an Qualität gewinnen werde. Ein Sprecher der SPD-Fraktion forderte, die „unheilige Allianz zwischen maroden Staaten und maroden Banken“ in Europa müsse durch eine Bankenunion zerschlagen werden. Die bei der EZB zusammengefasste Geldpolitik und Bankenaufsicht müsse aber wieder getrennt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut, dass auf dem Weg zu einer starken Bankenaufsicht jetzt ein wichtiger Schritt gemacht werde.
Die Linksfraktion kritisierte die Begrenzung der Bankenaufsicht auf die Eurozone, wodurch der wichtige Finanzplatz London nicht erfasst werde. Außerdem gebe es keine richtige Trennung zwischen Geldpolitik und Aufsicht bei der EZB, sagte ein Sprecher der Linksfraktion, der eine Schwächung der Bankenaufsicht erwartete.
Mit dem Gesetz soll die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat dem Vorschlag der Kommission zur Bankenaufsicht (SSM-Verordnung) seine förmliche Zustimmung erteilen darf. Dem neuen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedsländer angehören. Nicht-Eurozonen-Mitgliedstaaten können freiwillig teilnehmen. Der Gesetzentwurf steht an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung an.
Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert wird, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. Die direkte Aufsicht über die übrigen Kreditinstitute soll weiter durch die nationalen Bankenaufsichtsbehörden erfolgen.
Abgelehnt wurde ein von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Antrag (17/11878), in dem beide Fraktionen „einen neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ fordern. Darin wird die Schaffung einer starken europäischen Bankenunion verlangt. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, „dass ein einheitlicher europäischer Aufsichtsmechanismus entsteht, der einer parlamentarischen Kontrolle unterliegt und das Prinzip der Subsidiarität in der direkten Aufsicht der Finanzinstitute wahrt“. Bei einer Übernahme von Aufsichtsfunktionen durch die Europäische Zentralbank (EZB) müsse sichergestellt werden, „dass die strikte Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsfunktion gewährleistet bleibt“, fordern die Fraktionen, die in diesem Zusammenhang eine spätere Ausgliederung der Aufsichtseinheit in eine eigenständige europäische Aufsichtsbehörde anregen. Außerdem werden Regelungen zur Abwicklung maroder Banken gefordert. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnten ab, während sich die Linksfraktion enthielt.
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