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Berlin: (hib/STO) Eine Zeugenaussage im sogenannten Luxemburger Bombenleger-Prozess ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/13615) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13214). Wie die Fragesteller darin schreiben, war in dem Prozess Anfang April ein Zeuge aufgetreten, „der Aussagen zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND) an der Anschlagserie gemacht hat, die in den 80er-Jahren Luxemburg in Atem hielt“. Der Zeuge habe ausgesagt, sein Vater, ein im vergangenen Jahr verstorbener ehemaliger Bundeswehrangehöriger, habe die 18 Anschläge in Luxemburg eingefädelt. Sein Vater sei neben seiner Tätigkeit als Hauptmann der Bundeswehr, bei der er Zugriff auf Sprengstoffe und Waffen gehabt habe, für den BND tätig und Teil der „Stay-behind“-Organisation der Nato gewesen. Auch am Anschlag auf das Münchner Oktoberfest sei der Vater beteiligt gewesen: „Er hat die Bombe mitgebaut“, habe A. K. in einem Interview geäußert. Sein Vater habe die „Anwerbungsgespräche“ für das Attentat geführt und dabei unter anderem auch den Attentäter Gundolf Köhler angeworben.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sie im Rahmen mehrerer parlamentarischer Anfragen mit den Darlegungen des Zeugen A. K. in dem genannten Prozess befasst gewesen sei. In diesem Zusammenhang seien bereits mehrfach die einschlägigen Unterlagen der Bundesregierung zu der „Stay-behind“-Organisation geprüft worden. Bisher hätten darin keine Hinweise gefunden werden können, die die Darlegungen des A. K. in Bezug auf die Tätigkeit seines Vaters, J. K., bestätigen können. Ungeachtet dessen habe die Bundesregierung eine weitere Prüfung der Vorwürfe veranlasst. „Sollten sich weitere Hinweise ergeben, die die Behauptungen stützen, wird über das weitere Vorgehen zu beraten sein“, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus habe der Generalbundesanwalt (GBA) am 27. März 2013 einen Prüfvorgang eingeleitet.
Der Antwort zufolge konnte in den noch vorhandenen Unterlagen ein in der Stabsabteilung G 4 (Logistik) tätiger Hauptmann namens J. K. festgestellt werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handele es dabei um die in der Kleinen Anfrage angesprochene Person, schreibt die Bundesregierung. Die betreffende Personalakte sei aus Datenschutzgründen nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet worden. Aus den noch vorhandenen Unterlagen ergäben sich keine Details seiner verschiedenen Tätigkeiten. Recherchen in den einschlägigen Abfragesystemen sowie in den zur Verfügung stehenden Unterlagen hätten „keine Hinweise erbracht, die eine Tätigkeit des J. K. für den BND bestätigen“.
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