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Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll der am 1. August 2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren mit einem gemeinsamen Aktionsplan von Bund, Ländern und Kommunen abgesichert werden. In einem entsprechenden Antrag (17/14138) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, den quantitativen und qualitativen Ausbau der frühkindlichen Betreuung und Bildung zu forcieren. Nach Ansicht der SPD soll der Bund zudem seinen Finanzierungsanteil an den Investitions- und den Betriebskosten von Betreuungseinrichtungen gemäß der tatsächlichen Entwicklung der Kosten und des Bedarfs erhöhen. Dies sei insbesondere aus Sicht der Städte und Gemeinden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und mit dem Ausbau überfordert sind, notwendig. Die Sozialdemokraten sprechen sich zudem dafür aus, auf die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August dieses Jahres zu verzichten und die dafür eingeplanten Finanzmittel in den Ausbau der Betreuungsplätze zu investieren.
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