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Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat strebt an, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einem Punkt zu ändern. In dem von ihm vorgelegten Gesetzentwurf (17/13662) geht es konkret um die Erstattung der Aufwendungen für die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahr 2012 sieht vor, dass der Bund diese Kosten im Jahr 2013 zu 75 Prozent und ab dem kommenden Jahr vollständig übernimmt. Strittiger Punkt aus Sicht der Länderkammer ist die Erstattung von Leistungen im Falle einer stationären Behandlung in einem anderen Bundesland als dem Wohnsitz des Betroffenen. Die derzeitige Regelung könne nicht sicherstellen, dass die einheitliche örtliche und sachliche Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung und damit auch die Erstattung von Kosten an diese Träger auch dann bestehen bleibt, wenn die stationäre Einrichtung in einem anderen Land liegt, schreibt der Bundesrat. Er will deshalb durch eine eindeutige Regelung die örtlichen Zuständigkeit klären, die einen Verzicht auf die Differenzierung der Leistungen nach dem Ort der Leistungserbringung vorsieht.
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