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Berlin: (hib/KOS) Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) 2009 hat der Generalbundesanwalt fünf Ermittlungsverfahren gegen neun Beschuldigte aus dem Bereich des Islamismus eingeleitet. In der Antwort der Regierung (17/13517) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/13333) heißt es, dass sich diese Ermittlungen allesamt auf den Verdacht eines Verstoßes gegen den Paragraphen 89a gründeten, der die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat unter Strafe stellt. Dabei sei es in einigen Fällen auch um den Verdacht der Teilnahme an „Terrorcamps“ im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet, in Libyen und Ägypten gegangen. Keine Ermittlungen gab es laut Regierung wegen des Paragraphen 89b (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) und des Paragraphen 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat). Die Regierung schreibt, dass inzwischen zwar eine kriminologische Studie über die Auswirkungen des GVVG vorliege, dass es aber angesichts des kurzen Zeitraums seit 2009 und der deshalb „verhältnismäßig schmalen Datenbasis“ noch zu früh für eine abschließendes Urteil sei. In ihrer Kleinen Anfrage hatte die Oppositionsfraktion darauf verwiesen, dass seinerzeit die Linke, die FDP und Juristenverbände die mit den Anti-Terror-Paragraphen verbundene Einführung einer „Vorfeldstrafbarkeit“ als rechtsstaatswidrigen Bruch mit dem Tatstrafrecht und als „Gesinnungsstrafrecht“ kritisiert hätten.
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