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Berlin: (hib/SUK) Die Personalausstattung im Pflegebereich stellt sich in einigen deutschen Kliniken als problematisch dar. Dies wurde in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 12. Juni 2013, deutlich. Ob eine Mindestpersonalbemessung dabei aber Abhilfe schaffen kann, ist unter Experten höchst strittig. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/12095) zu einer gesetzlichen Mindestpersonalbemessung.
So sagte Wulf-Dietrich Leber für den GKV-Spitzenverband, er sei „skeptisch“ gegenüber einer Lösung des Problems mit „groben Ziffern“. Mehr Pflegekräfte in einem Krankenhaus würden nicht automatisch mehr Pflege am Patienten bedeuten, häufig seien strukturelle Veränderungen - etwa in der Ausstattung der Häuser mit Fahrstühlen - sinnvoller. Dennoch sei eine „unterbesetzte Nachtschicht“ genauso gefährlich wie mangelnde Hygiene. Grundsätzlich sei aber eine Mindestpersonalbemessung „nicht vereinbar“ mit dem geltenden Fallpauschalensystem.
Auch der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, sagte, es sei „unbestritten“, dass es in deutschen Krankenhäusern hohe Anforderungen an das Pflegepersonal gebe; die Arbeitsbelastung sei hoch. Normzahlen für den Einsatz von Pflegepersonal passten aber nicht in das System, das jetzige Vergütungssystem würde dem widersprechen. Zudem sei eine genaue Erfassung des Pflegebedarfs nicht möglich, da in Krankenhäusern ärztliche und pflegerische Leistungen in unterschiedlicher Weise zusammenwirken würden. Grundsätzlich seien Träger und Geschäftsführer der Kliniken dafür verantwortlich, für eine sachgerechte Personalausstattung zu sorgen - und es gebe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass sie dies nicht täten.
Für den Bundesverband Deutscher Privatkliniken sagte Thomas Bublitz, es sei problematisch, wie in dem Antrag gefordert, Kliniken zur Einstellung von Personal zu verpflichten und sie zu sanktionieren, wenn sie dies nicht täten. Beides könne Kliniken „an den Rand des finanziellen Ruins“ treiben. Man könne dagegen davon ausgehen, dass Patienten nicht in Kliniken „mit unhaltbaren Pflegezuständen“ gehen würden; dies würde sich herumsprechen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft und der Deutsche Pflegerat dagegen plädierten klar für eine gesetzliche Mindestpersonalbemessung. Auch Marco Frank führte für den DGB aus, zwischen 1999 und 2009 seien mehr als 10.000 Vollzeitstellen im Pflegebereich abgebaut worden, dies entspreche 28 Prozent weniger Pflegepersonal. Es gebe eine „massive Unterdeckung“, die auf dem Rücken von Angestellten und Patienten ausgetragen werde: Das Pflegepersonal sei unter Zeitdruck und könne häufig den Ansprüchen nicht mehr gerecht werden. Auch Peter Tackenberg vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe unterstrich, aus zahlreichen Umfragen und Studien ergebe sich ein zum Teil „erschreckender Befund“ der Unzufriedenheit vieler Pflegekräfte.
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