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Berlin: (hib/HLE) Die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe im Einkommensteuerrecht soll beseitigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13872) eingebracht. Der Entwurf enthält zahlreiche Änderungen zu Paragrafen des Einkommensteuergesetzes und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EstDV).
Das Gesetz soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten und auf alle Erwerbe angewendet werden, für die Steuer nach dem 31. Juli 2001 entstanden ist oder noch entsteht. Es handele sich dabei um eine Rückwirkung ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, schreibt die Fraktion in der Begründung.
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