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Berlin: (hib/HLE) Die Schaffung des Binnenmarktes in Europa und der Abschluss eines Freihandelskommens sind nicht miteinander vergleichbar. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13735) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13328) zur Planung und Verhandlung einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft hin. Eine vollständige Verwirklichung der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes in dem erreichten Umfang sei keine realistische Perspektive für die transatlantischen Beziehungen. „Dazu bedürfte es einer umfassenden Rechtsharmonisierung, die nicht in Aussicht steht und auch nicht beabsichtigt ist“, heißt es in der Antwort.
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