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Berlin: (hib/HLE) Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht soll umfassend und rückwirkend beseitigt werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der SPD-Fraktion eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13871). Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 umgesetzt werden, mit dem der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Rechtslage umgehend und rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 zu ändern. (BVerfG, 2 BvR 909/06). Der Entwurf steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus sollen aber nach dem Willen der SPD-Fraktion auf Antrag der Lebenspartner auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen geändert werden. Dazu heißt es, das Gericht habe dem Gesetzgeber die Entscheidung überlassen, ob die begünstigenden Neuregelungen auch für bereits abgeschlossene Steuerfälle gelten sollen.
Die Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften will die SPD-Fraktion auch durch Änderungen der Nebengesetze zum Einkommensteuergesetz (Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz) herstellen.
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