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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die Schaffung eines einheitlichen Banken-Aufsichtsmechanismus in Europa als Bestandteil einer Bankenunion Ansteckungsrisiken entgegen wirken kann, die durch Schieflagen in den nationalen Finanzsystemen entstehen. Wie sie in ihrer als Unterrichtung (17/13901) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (17/13829) weiter schreibt, vermag sie sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Übertragung der einheitlichen Aufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) als Zwischenlösung anzusehen, nicht anzuschließen. „Die nur zweitweise Übertragung von Aufgaben der Bankenaufsicht an die EZB ist nicht geeignet, Vertrauen herzustellen“, schreibt die Regierung und verweist auf die ihrer Ansicht nach „klare Trennung zwischen Aufsicht und Geldpolitik“.
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