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Berlin: (hib/AS ) Die Fraktion die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (17/13649) den verstärkten Einsatz von Leiharbeitern mit dem Ziel, die Bedingungen zur Befreiung von der EEG-Umlage zu erfüllen. Hintergrund ist die Tatsache, dass in einigen Betrieben durch die Kündigung von Arbeitnehmern bei der gleichzeitigen Schaffung von Leiharbeitsverträgen die Lohnkosten so gedrückt werden sollen, dass der Energiekostenanteil den Grenzwert von 14 Prozent an den Gesamtkosten des Unternehmens übersteigt. Wenn dies der Fall ist, können sich Unternehmen nach der Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG) im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) von der EEG-Umlage teilweise oder ganz befreien lassen. Die Grünen wollen daher von der Bundesregierung wissen, ob ihr Informationen über einen derartigen Zusammenhang vorliegen. Außerdem fragen die Abgeordneten, wie sich die Personalkosten in Unternehmen, die von der BesAR profitieren, entwickelt haben.
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