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Berlin: (hib/KOS) Die Länder fürchten eine stärkere Kostenbelastung ihrer Justiz. In einer Unterrichtung des Bundesrats (17/13880) heißt es, wegen der sich durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ergebenden Anpassungen der Vergütungen für Rechtsanwälte, Sachverständige und Dolmetscher sowie der Entschädigungen für Zeugen und ehrenamtliche Richter würden die Ausgaben der Länder „erheblich“ steigen, die für die Prozesskosten- und Beratungshilfen aufkommen. In diesem Kostenfaktor schlagen sich die höheren Ausgaben für Anwälte und andere Verfahrensbeteiligten nieder. Der Bundesrat verlangt deshalb die Einberufung des Vermittlungsausschusses, um die Justizhaushalte der Länder im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sowie dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts stärker zu entlasten.
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