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Berlin: (hib/PK) Die Versorgung schwer kranker Patienten in der Palliativmedizin ist nach Auskunft der Bundesregierung in den zurückliegenden Jahren besser geworden. So hätten Versicherte seit 2007 einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativbetreuung. Diese Leistung solle den Patienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf ermöglichen, im häuslichen Umfeld zu sterben, teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/14554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14449) mit. Nach anfänglichen „Umsetzungsschwierigkeiten“ könne mittlerweile von einer „relativ guten Versorgungslage“ ausgegangen werden.
Was die stationären palliativmedizinischen Einrichtungen betreffe, gebe es keine gesetzliche Vorgabe, ab 2014 verpflichtend das Fallpauschalensystem anzuwenden, schreibt die Regierung. Die Stationen könnten weiter als „Besondere Einrichtungen“ vom Fallpauschalensystem ausgenommen werden. Allerdings rechneten die meisten Krankenhäuser mit Palliativversorgung im Rahmen der Vergütung mit diagnosebezogenen Fallpauschalen und ergänzenden Zusatzentgelten ab. Diese Systematik ermögliche „aufwandsgerechte Vergütungen“ und begründe keine vorzeitigen Entlassungen schwer kranker Menschen, versicherte die Regierung.
Das Fallpauschalensystem bevorzuge auch nicht Palliativstationen mit einer möglichst kurzen und wenig umfangreichen Versorgung. Es setze vielmehr „Anreize für eine gute palliativmedizinische Versorgung“. So könnten Kliniken nur dann ein Zusatzentgelt abrechnen, wenn die Behandlung bestimmte Mindestmerkmale erfülle. In den Fachabteilungen für Palliativmedizin der Krankenhäuser wurden den Angaben zufolge im Jahre 2011 insgesamt rund 27.500 Patienten behandelt. Rund 13.600 Patienten starben in den Kliniken nach einer durchschnittlichen Verweildauer von zehn Tagen.
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