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Berlin: (hib/AS) Der Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 verursachte auch im Jahre 2011 noch einen, wenn auch geringen Beitrag zur sogenannten zivilisatorischen Strahlenexposition. Das schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung über Umweltradioaktivität und die Strahlenbelastung im Jahr 2011 (17/14395). Darin wird sowohl über die natürliche Strahlenexposition, die zivilisatorisch verändert sein kann, als
auch über die zivilisatorische Strahlenexposition durch kerntechnische Anlagen, aber auch Auswirkungen von Unfällen in Kernkraftwerken berichtet.
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