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Berlin: (hib/MIK) Bei Flächen in Naturschutzgebieten werden den Trägern des Naturschutzes ein Vorkaufsrecht beziehungsweise die Möglichkeit des unentgeltlichen Erwerbs eingeräumt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14466) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14385). Demnach können die neuen Bundesländer beziehungsweise von ihnen benannte Träger des Naturschutzes nach gegenwärtigem Stand noch etwa 33.000 Hektar bevorzugt unentgeltlich erwerben, heißt es weiter.
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