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Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen zu drei in Österreich inhaftierten bundesdeutschen Neonazis Erkenntnisse aus dem Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität vor, unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Landfriedensbruchs und Körperverletzung. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/103) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/41) hervor. Wie die Fragesteller darin schrieben, muss sich seit Oktober 2013 „eine Gruppe Neonazis vor dem Landgericht Wels in Österreich unter anderem wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten“. Neben österreichischen Staatsbürgern werde auch gegen deutsche Neonazis ermittelt. Drei Bundesbürger seien zwischenzeitlich in diesem Zusammenhang verhaftet worden. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, ob „die drei inhaftierten bundesdeutschen Neonazis bereits in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten“ sind.
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