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Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 30 Millionen Euro für Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/264) hervor.
Nach einer weiteren Unterrichtung (18/265) bewilligte er ebenfalls eine überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 5,56 Millionen Euro für die Verwaltungskostenerstattung an die Länder. Sie diene der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, wonach die Länder bei Strafverfahren, in denen die Oberlandesgerichte in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes entscheiden, Verfahrenskosten und Auslagen vom Bund erstattet bekommen.
Der zusätzliche Bedarf sei besonders auf die steigende Komplexität der Verfahren zurückzuführen, wie etwa das laufende NSU-Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht, heißt es in der Unterrichtung.
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