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Berlin: (hib/PK) Der Bundestag sollte nach Ansicht der Fraktion Die Linke das Ghetto-Rentengesetz rasch nachbessern. Das Parlament habe 2002 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Holocaust-Überlebende, die während des Zweiten Weltkrieges in Ghettos gearbeitet haben, Rentenansprüche geltend machen könnten, schreibt die Linke in einem Antrag (18/636) an den Bundestag. Bei der Umsetzung des Gesetzes hätten sich aber gravierende Probleme ergeben.
So sollte den Angaben zufolge den Überlebenden ermöglicht werden, rückwirkend ab dem Jahr 1997 ihre Renten zu beziehen. In den ersten Jahren seien jedoch weit über 90 Prozent der Anträge aus formalen Gründen abgelehnt worden. Später seien dann auf der Basis einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von 2009 mehr als die Hälfte dieser abgelehnten Anträge doch noch bewilligt worden. Bei der Nachzahlung werde jedoch die übliche Befristung der Rückwirkung auf vier Jahre angewandt, sodass konkret 21.500 Betroffenen ihre Ghettorente nicht ab 1997, sondern erst ab 2005 ausgezahlt wurde.
Die verzögerte Auszahlung führe zu neuen Ungerechtigkeiten, schreibt die Fraktion, weil sich die Summe der entgangenen Renten zwischen 1997 und 2005 „auf mehrere Tausend bis zehntausend Euro“ belaufe. Zwar erhöhe sich durch die verspätete Auszahlung auch die Rentenhöhe um bis zu 45 Prozent, sodass rein rechnerisch der entstandene Nachteil im Laufe der Zeit ausgeglichen wäre. Allerdings sei dies angesichts des fortgeschrittenen Alters der Betroffenen unrealistisch. Den Betroffenen sollte daher ermöglicht werden, ihre Renten rückwirkend ab 1997 ausgezahlt zu bekommen.
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