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Berlin: (hib/STO) „Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/435). Wie die Fraktion darin ausführt, ist im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gegen Beate Zschäpe und andere am 12. November 2013 die Zeugin S. Sch. gehört worden. Sie habe nach eigenen Aussagen ihre AOK-Krankenkassenkarte gegen eine Zahlung von 300 Euro dem Angeklagten H. G. überlassen. Die Zeugin schilderte laut Vorlage darüber hinaus ein Treffen mit dem Angeklagten H. G. im Jahr 2012, „das direkt nach der Entlassung von H. G. aus der Untersuchungshaft stattgefunden habe“. G., der sich zu diesem Zeitpunkt schon im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes (BKA) befunden habe, „sei von BKA-Beamten des Zeugenschutzprogramms zu dem Treffen gebracht und auch wieder abgeholt worden“, schreibt die Fraktion weiter. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Male Beamte des BKA-Zeugenschutzprogramms H.G. nach Kenntnis der Bundesregierung zu Treffen mit Zeugen im NSU-Prozess vor dem OLG München begleitet haben.
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