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Berlin: (hib/STO) Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und im Bundesnachrichtendienst (BND) werden laut Bundesregierung keine Personen gezielt wegen ihrer beruflichen Tätigkeit als Journalist, Arzt oder Rechtsanwalt erfasst. Sie würden vielmehr im BfV und BND erfasst, „wenn sie in Erfüllung des jeweiligen gesetzlichen Auftrags beobachtungswürdig sind“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/318). Eine statistische Erfassung der vom BfV und BND gespeicherten Personen nach ihrer beruflichen Tätigkeit erfolge nicht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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