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Berlin: (hib/HLE) Die Besteuerung der Gehälter der „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ, früher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, GTZ) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/522). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob die über viele Jahre geübte Praxis, keine Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen, spätestens nach seit dem Inkrafttreten einer 1997 erfolgten Gesetzesänderung unzulässig war. Auch soll die Bundesregierung die Frage beantworten, ob es von der zum Beginn des Jahres 2014 eingeführten Versteuerung der Gehälter Ausnahmen gibt.
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