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Berlin: (hib/STO) Zur Feststellung der Identität beziehungsweise Nationalität ausländischer Staatsbürger, die Voraussetzung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten ist, haben sich laut Bundesregierung Anhörungen vor entsandten Delegationen des mutmaßlichen Herkunftslandes „als wirksames Verfahren etabliert“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/204) erläutert, werden im Aufgabenbereich der Bundespolizei solche Delegationen immer formal auf diplomatischem Weg eingeladen und von den kontaktierten Staaten entsandt. Die Delegationen bestünden regelmäßig aus Vertretern der für Migrationsangelegenheiten zuständigen Behörden. Als weiteres Verfahren zur Feststellung der Identität beziehungsweise Nationalität haben sich der Vorlage zufolge Anhörungen vor Vertretern der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des mutmaßlichen Herkunftslandes etabliert.
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