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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesländer erhalten in diesem Jahr rund 7,3 Milliarden Euro für die Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dieser Anspruch stehe ihnen aufgrund Artikel 106a des Grundgesetzes zu. Für die bestimmungsgemäße Verwendung seien die Länder selbst verantwortlich, Einfluss auf Leistungen oder Ausschreibungen habe sie nicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/537) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/411). Nach diesen Angaben haben die Bundesländer zwischen 2008 und 2013 rund 41,6 Milliarden Euro für den ÖPNV erhalten. Größter Empfänger in diesem Jahr ist Nordrhein-Westfalen mit 1,15 Milliarden Euro, gefolgt von Bayern mit 1,09 Milliarden.
Ab 2015 ist nach Angaben der Bundesregierung eine Anpassung der Regelung vorgesehen. Das Änderungsverfahren werde von Bund und Ländern vorbereitet. Die Antwort der Bundesregierung enthält außerdem eine detaillierte Auflistung der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für alle Länder.
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