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Berlin: (hib/STO) Seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes „wurden beziehungsweise werden im Phänomenbereich Rechtsextremismus keine Gefängnisinsassen angesprochen, um als Vertrauenspersonen oder V-Leute geworben zu werden“. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Anwerbung von Vertrauenspersonen in Gefängnissen“ (18/475).
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