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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will in diesem Jahr die Nettoneuverschuldung auf 6,5 Milliarden Euro (2013: 22,1 Milliarden Euro) senken. Ab dem kommenden Jahr will der Bund keine neuen Schulden machen. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2014, den Eckwerten des Bundeshaushalts 2015 und dem Finanzplan des Bundes bis 2018 hervor, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch Mittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte die entsprechenden Vorlagen am Morgen verabschiedet.
Danach sollen die Ausgaben des Bundes nach 307,8 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 298,5 Milliarden Euro in diesem Jahr fallen. Für 2015 sind Ausgaben von 299,7 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 309,7 Milliarden Euro im Jahr 2016 sollen 2017 die Ausgaben auf 318,8 Milliarden Euro steigen. Für 2018 sind Ausgaben in Höhe von 327,2 Milliarden Euro eingeplant.
Minister Schäuble betonte, dass in der für dieses Jahr geplanten Neuverschuldung von 6,5 Milliarden Euro die letzte Rate für den ESM in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro enthalten sei. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes könne nur deshalb erreicht werden, da seit 2010 die Ausgaben konstant geblieben seien. Er betonte, dass die Gesamtverschuldung von zurzeit rund 78 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in dieser Legislaturperiode auf 70 Prozent und in den kommenden zehn Jahren auf 60 Prozent gesenkt werden soll. Zudem kündigte er an, dass er zur geplanten Absenkung der Zahlungen für den Gesundheitsfonds um 3,5 Milliarden Euro in diesem Jahr und um 2,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr ein Haushaltsbegleitgesetz vorlegen werde.
Für die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist der Regierungsentwurf ein Grund, sich „richtig zu freuen“. Das Ziel sei beinahe erreicht, dass der Bund dauerhaft ausgeglichene Haushalte erreichen werde. Dies sei eine Zeitenwende. Er betonte, dass im Etatentwurf die in den Koalitionsverhandlungen beschlossenen „prioritären Maßnahmen“ dieser Legislaturperiode in Höhe von insgesamt 23 Milliarden Euro eingearbeitet seien. Dies gelte für die geplante jährliche Entlastung der Kommunen um eine Milliarde Euro ab 2015, für die Entlastung der Länder bei den Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen (sechs Milliarden Euro), für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur (fünf Milliarden Euro) und für den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung in Höhe von zwei Milliarden Euro. Zudem seien unter anderem für Bildung und Forschung weitere drei Milliarden Euro vorgesehen.
Der Sprecher der Union verteidigte die geplante Absenkung im Gesundheitsfonds: Es mache keinen Sinn, im Fonds hohe Reserven aufzubauen und gleichzeitig Kredite aufzunehmen, für die Zinsen zu zahlen seien. Dem stimmte der Sprecher der SPD-Fraktion zu. Er kündigte an, dass man über eine frühere Entlastung der Kommunen, über den Klimafonds und über höhere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur noch „miteinander reden“ müsse.
Für die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist der Etatentwurf vor allem ein Griff in die Renten- und Gesundheitskasse. „Für die allermeisten Menschen hat die Schwarze Null mit der Lebensrealität nichts zu tun“, betonte der Sprecher der Linksfraktion. Mit diesem Etat werde die Regierung dem politischen Gestaltungsauftrag nicht gerecht. So kritisierte er vor allem, dass für die Innovationsförderungen von Unternehmen nur drei Milliarden Euro zur Verfügung ständen und weiterhin Mittel für internationale Militäreinsätze vorgesehen seien. Auch werde der Unterschied zwischen Ost und West weiterhin zum Beispiel bei der Anpassung der Renten ignoriert.
Für Bündnis 90/Die Grünen ist der Etatentwurf eine „gewagte Wette“ auf die Zukunft. Ihr Sprecher wies vor allem auf die Risiken bei Zinsen und bei den „maroden“ Banken in Europa hin. Auch er kritisierte den fehlenden Gestaltungswillen der Koalition.
Der Bundestag will den Entwurf der Regierung für den Haushalt 2014 erstmals in der Woche vom 7. bis 11. April beraten. Verabschiedet werden soll der Etat 2014 am 27. Juni. Dann kann er zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.
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