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Berlin: (hib/AW) Der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ soll aufgestockt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/468) mit. Darauf hätten sich die Staatssekretäre der Fach- und Finanzministerien von Bund und Ländern in einem Gespräch am 25. Februar 2014 grundsätzlich geeinigt. Die zusätzlichen Mittel sollen noch in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Eckpunkte der Einigung bedürften aber noch der Zustimmung durch die Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer. Die Regierung macht jedoch keine Angaben darüber, wie hoch die Aufstockung ausfallen soll.
Nach Angaben der Regierung reichen die ursprünglich vom Bund und den ostdeutschen Ländern bereit gestellten Mittel von 40 Millionen Euro für den Zeitraum von Mitte 2012 bis Mitte 2016 nicht aus, um die physischen und psychischen Folgeschäden aller Opfer der Heimerziehung zu lindern und gegebenenfalls deren Rentenersatzansprüche zu zahlen. Bislang seien mit 3.284 Opfern insgesamt 4.296 Vereinbarungen über materielle Hilfen getroffen worden, in 1.311 Fällen seien zusätzlich Rentenersatzleistungen gewährt worden. Nach Schätzungen der Anlauf- und Beratungsstellen wollen bis 2016 jedoch mindestens 21.000 Opfer Vereinbarungen über materielle Hilfen beziehungsweise Rentenersatzleistungen abschließen.
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