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Berlin: (hib/JOH) Die Auswirkungen der Regelungen zur Anzeigenpflicht gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten gemäß Paragrafen 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Thema eines Berichts der Bundesregierung, der dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (18/800) vorliegt. Darin werden die Ergebnisse einer Evaluierung der Bundesregierung zur gewerblichen Sammlung von Abfällen dargelegt. Neben der angekündigten Überprüfung, ob die mit den Regelungen intendierten Ziele der „Stärkung des Wettbewerbs“ und der „Verbesserung von Quantität und Qualität des Recyclings“ erreicht worden seien, gehe der Bericht auch auf die Situation des Vollzugs bei der Durchführung der gewerblichen Sammlung ein, schreibt die Bundesregierung.
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