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Berlin: (hib/KOS) Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung Auskunft über die konkreten Auswirkungen der 2009 von der damals amtierenden Großen Koalition verabschiedeten „Anti-Terror-Paragraphen“ 89a, 89 b und 91. In einer Kleinen Anfrage (18/1114) will die Fraktion für das Jahr 2013 unter anderem detailliert wissen, wie viele Ermittlungen auf der Basis dieser Regelungen eingeleitet wurden, in wie vielen Verfahren wegen Verdachts auf Vorbereitung terroristischer Aktivitäten im Ausland ermittelt wurde, wie oft gegen wie viele Personen wegen Aufenthalts in sogenannten „Terrorcamps“ ermittelt wurde, wie oft es zu Anklagen kam und wie viele gerichtliche Urteile gesprochen wurden. Die Regierung soll mitteilen, wie sie die praktische Wirksamkeit der Anti-Terror-Paragraphen bei der Bekämpfung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten beurteilt und wie sie die Konsequenzen für die Bürgerrechte einschätzt. Zudem fragt die Fraktion nach den Ergebnissen der bei der Wiesbadener Kriminologischen Zentralstelle und der Ruhr-Universität Bochum in Auftrag gegebenen Untersuchung über die Folgen und die Wirksamkeit der Bestimmungen aus dem Jahr 2009. Der Paragraph 89a stellt die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“, der Paragraph 89 b die „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ und der Paragraph 91 die „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ unter Strafe. Die Linke verweist darauf, dass allein der Aufenthalt in „Terrorcamps“ mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden könne, ohne dass es zur konkreten Planung einer Gewalttat gekommen sein müsse. Die Abgeordneten erinnern zudem daran, dass bei der Verabschiedung dieser gesetzlichen Regelungen die Opposition und Juristenverbände die drei Paragraphen als „Vorfeldstrafbarkeit“, als „rechtsstaatswidrigen Bruch mit dem Prinzip des Tatstrafrechts“ und als „Gesinnungsstrafrecht“ scharf kritisiert hätten.
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