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Berlin: (hib/HLE) Die Gewerbesteuer soll zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt werden, um die Kommunalfinanzen zu stärken. Dazu soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem jede selbstständige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht in die Gemeindewirtschaftsteuer einbezogen werden soll, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/1094). Es soll angemessene Freibeträge für kleine Unternehmen und für Existenzgründer geben.
Wie die Fraktion in der Begründung ihres Antrages schreibt, unterliegt die Ausübung freier Berufe nicht der Gewerbesteuer, obwohl die Angehörigen der freien Berufe ebenso wie andere Selbstständige auf die Bereitstellung öffentlicher Leistungen im Interesse eines reibungslosen und prosperierenden Geschäftsbetriebs angewiesen seien. Die Gewerbesteuerumlage, die die Gemeinden an den Bund zu zahlen haben, soll abgeschafft werden. Diese Abschaffung hätte zum Beispiel im Jahr 2013 die Finanzkraft der Gemeinden um 1,3 Milliarden Euro erhöht. Auch die Gewerbesteuerumlage der Gemeinden an die Länder soll ab 2015 zunächst abgesenkt werden und Ende 2019 ganz entfallen.
Die Politik der massiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zugunsten der Unternehmen und Wohlhabenden habe zu erheblichen Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte geführt, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Für die Kommunen hätten sich die Steuerausfälle aufgrund von Steuerrechtsänderungen vergangener Bundesregierungen im Zeitraum von 2000 bis 2011 auf rund 17,16 Milliarden Euro belaufen, was knapp 85 Prozent des Defizits im gleichen Zeitraum entspreche. Allein von November 2008 bis Sommer 2009 seien zehn Gesetzesvorhaben zur Steuerentlastung verabschiedet worden, die bei den Kommunen bis 2013 zu Einnahmeausfällen im Umfang von rund 19 Milliarden Euro geführt hätten. Diese Aushöhlung der kommunalen Finanzhoheit zerstöre die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und damit ihre institutionelle grundgesetzliche Garantie.
Nach Angaben der Linksfraktion sorgt der europäische Fiskalpakt für weitere Einschränkungen, wodurch neben Bund und Ländern auch die Kommunen von der Begrenzung der gesamtstaatlichen Verschuldung erfasst würden. Dies erhöhe bereits jetzt den auf den Kommunen lastenden Kürzungsdruck und enge den Spielraum weiter ein, „sich zu verschulden, um dem Investitionsstau entgegenzutreten und eine gute Daseinsvorsorge zu gewährleisten“.
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