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Berlin: (hib/HLE) Die Abgabenlast durch direkte Steuern und Sozialabgaben ist im Zeitraum zwischen 1998 und 2012 tendenziell gesunken. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/954) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/811). Ausgehend vom durchschnittlichen Jahresarbeitslohn kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass sich der Anteil des verfügbaren Einkommens erhöht hat. So habe der durchschnittliche Jahresarbeitslohn eines ledigen Arbeitnehmers (keine Kinder) im Jahr 1998 24.704 Euro betragen. Das verfügbare Einkommen habe bei 14.876 Euro gelegen, was einem prozentualen Anteil von 60,2 Prozent entspreche. 2013 habe der Durchschnittslohn dieses Arbeitnehmers 31.089 Euro betragen. Netto seien davon 20.225 Euro geblieben, was 65,1 Prozent entspreche.
Auch bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei der Anteil des verfügbaren Einkommens von 70,4 auf 74 Prozent gestiegen. Der Anteil des verfügbaren Einkommens bei einem verheirateten Arbeitnehmers ohne Kinder (Steuerklasse III) erhöhte sich zwischen 1998 und 2013 von 72,5 auf 74,1 Prozent.
Auch verheiratete Arbeitnehmer mit zum Beispiel zwei Kindern (Steuerklasse III) haben mehr Netto. Der Jahresarbeitslohn wird für 1998 mit 24.704 Euro angegeben. Netto bleiben davon 20.967 Euro, was 84,9 Prozent entspricht. 2012 betrug das Bruttojahresgehalt 30.432 Euro, das Nettogehalt 26.999 Euro (88,7 Prozent). 2013 verringerte sich das Netto leicht auf 88,6 Prozent.
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