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Berlin: (hib/STO) Die „Untersuchung von Korruptionsvorwürfen gegen einen leitenden BKA-Beamten“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/935) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/718). Darin schrieben die Fragesteller, ein Erster Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt (BKA) habe im Jahr 2005 als Stellvertreter des als UN-Sonderermittler im Mordfall des früheren libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri im Libanon eingesetzten Berliner Oberstaatsanwalts Detlev Mehlis agiert. Im Jahr 2011 habe das UN-Sondertribunal für den Libanon vier Mitglieder der libanesischen Partei Hisbollah wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an dem Bombenanschlag auf Hariri angeklagt. Nun habe der Generalsekretär der Hisbollah, Hassan Nasrallah, im Juli 2011 den schon jahrelang von den Ermittlungen im Libanon abgezogenen BKA-Beamten der Korruption beschuldigt. Nach einem Bericht der libanesischen Zeitung „Daily Star“ vom 30. Januar 2014 habe das Bundesinnenministerium (BMI) den Beamten nach zweijähriger interner Untersuchung von den Korruptionsvorwürfen entlastet.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde das BKA durch BMI-Erlass im September 2011 gebeten, die Korruptionsvorwürfe gegen den Beamten umfassend zu untersuchen und zu prüfen, ob über den Vorwurf der Bestechlichkeit hinaus Strafanzeige wegen anderer in Betracht kommender Straftaten geboten ist. Das BKA habe daraufhin einen Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt. Neben den Korruptionsvorwürfen sei eine mögliche Strafbarkeit des Beamten wegen falscher Verdächtigung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung und Verfolgung Unschuldiger geprüft worden. Weiter heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung: „Der Untersuchungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Strafverfolgung des Beamten wegen Korruption und der in diesem Zusammenhang im Übrigen geprüften Straftatbestände nicht ermitteln lassen.“
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wurden im Zuge der Untersuchung weder Nasrallah noch sonstige der Hisbollah angehörende oder ihr nahestehende Personen kontaktiert. Die „umfassende und detaillierte Auswertung der zu diesem Sachverhalt bekannten Dokumente ließen nach eingehender Würdigung bereits keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit/ Dienstpflichtverletzung des Beamten erkennen“, schreibt die Regierung.
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