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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) ist aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften verpflichtet, für Zwecke des Bundes entbehrliche Liegenschaften aus ihrem Bestand zum vollen Wert im Sinne der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu veräußern. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1052) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/884) mit. Auch die Berliner Liegenschaften Großgörschenstraße 25, 26/Katzlerstraße 11 und Großgörschenstraße 27/Katzlerstraße 10 seien für die Zwecke des Bundes entbehrlich. Die Durchführung eines öffentlichen Bieterverfahrens sei vorbereitet. Aktuell würden Gespräche mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG geführt, die einen Ankauf der Immobilie zum Verkehrswert prüfe. „Sollten diese Gespräche ergebnislos bleiben, wird die Bundesanstalt die Immobilie kurzfristig öffentlich zum Kauf anbieten“, schreibt die Regierung in der Antwort.
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