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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/1233) vorgelegt. Darin wird das EU-Waffenembargo gegen die Zentralafrikanische Republik umgesetzt. Außerdem sind neu gefasste Ausnahmevorschriften zum EU-Waffenembargo gegen Somalia enthalten.
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