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Berlin: (hib/STO) Das seit 1993 geltende Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland dient laut Bundesregierung „ausschließlich dem Schutz der hiesigen inneren Sicherheit“. Ein Zusammenhang mit den von der türkischen Regierung seit Ende 2012 geführten Gesprächen mit der PKK bestehe nicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1270) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1140). Das Verbot sei „aufgrund von Verstößen gegen Strafgesetze sowie Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik“ verhängt worden.
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