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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält die Menschenrechtslage in Kasachstan für „nicht zufriedenstellend“. So sei trotz gesetzlichen Zensur-Verbots „die Pressefreiheit erheblichen rechtlichen und faktischen Einschränkungen“ unterworfen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/1313) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1193). Die „restriktive Mediengesetzgebung erstreckt sich über das Internetgesetz aus dem Jahr 2009 auch auf elektronische Inhalte“. Hierdurch würden Internetauftritte mit Massenmedien gleichgesetzt, wodurch Betreibern umfassende Verantwortlichkeit für alle Inhalte aufgebürdet werde. „Hieraus ergibt sich eine deutlicheEinschränkung der Meinungsfreiheit in Kasachstan“, heißt es in der Antwort weiter. Einschränkungen gebe es zudem in punkto Versammlungs- und Religionsfreiheit. Die Bundesregierung fördert nach eigener Darstellung „Projekte mit Menschenrechtsbezug“ in Kasachstan. „So wurden im Jahr 2013 ein Projekt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe sowie ein Projekt zur Vernetzung von Menschenrechtsverteidigern gefördert.“ Im Fokus stünden außerdem die Bekämpfung der Folter, die Stärkung der Zivilgesellschaft und individuellen Freiheitsrechte sowie die Förderung einer umfassenden Justizreform.
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