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Berlin: (hib/ROL) Der Deutsche Ethikrat empfiehlt die Schärfung des Bewusstseins für Biosecurity-Fragen in der Wissenschaftsgemeinschaft, die Erstellung eines bundesweit gültigen Forschungskodex für einen verantwortlichen Umgang mit Biosecurity-Fragen und die Bindung der Forschungsförderung an die Verpflichtung des deutschen Biosecurity-Forschungskodex, heißt es in der Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat (18/1380). Laut Ethikrat gibt es umfassenden gesetzlichen Regelungsbedarf. „Forschungsergebnisse in den Lebenswissenschaften können nicht nur zum Nutzen des Einzelnen und der Gesellschaft angewandt, sondern auch in Schädigungsabsicht missbraucht werden“, heißt zur Begründung. Zwei Studien, in denen die Übertragbarkeit von Vogelgrippeviren zwischen Säugetieren experimentell erhöht worden war, lösten 2012 weltweit Sorge vor einem möglichen Missbrauch von Forschungsergebnissen aus. Sie waren Ausgangspunkt für eine bis heute andauernde internationale Diskussion über den Umgang mit missbrauchsgefährdeter Forschung in den Lebenswissenschaften. Vor diesem Hintergrund kommt die ethische Analyse zu dem Ergebnis, dass für wissenschaftliche Verantwortung im Bereich von Biosecurity vorwiegend das Vorsorgeprinzip greifen muss. Dieses ziele auf die Entwicklung einer Risikovorsorgestrategie ab, die unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen eine möglichst angemessene und ausgewogene Berücksichtigung der jeweiligen kontextabhängigen Faktoren ermöglicht. Die Untersuchung der aktuellen Rechtslage zeige, dass Biosecurity-relevante Forschung zwar durch eine Vielzahl von verschiedenen rechtlichen Regeln erfasst werde, aber ein kohärentes Regelungssystem, das den Missbrauch von Forschung und Forschungsergebnissen in den Lebenswissenschaften minimiere und verhindere, bestehe jedoch weder im Bereich des nationalen Recht noch des Europarechts oder Völkerrechts. Damit das Instrument des Forschungskodex zur Übernahme von Selbstverantwortung eine bessere Wirkung entfalte, bedürfte es in Deutschland der Entwicklung eines Kodex, der im Unterschied bisherigen Ansätzen erstens für alle an relevanten Forschungsvorhaben beteiligten Personen und Institutionen in Deutschland gilt, der zweitens die materiellen Vorgaben für verantwortliches Handeln konkreter benennt und dessen institutionelle Anbindung und Implementierung drittens gesichert ist.
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