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Berlin: (hib/STO) Die im März dieses Jahres getroffene Entscheidung, Abgeordnete der Partei Die Linke „aus Gründen der Priorisierung“ nicht mehr vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu beobachten, schließt laut Bundesregierung auch Mitglieder des Europäischen Parlaments ein. Die Entscheidung, Abgeordnete der Partei in den Landtagen nicht mehr vom BfV zu beobachten, sei bereits im November 2012 „im Rahmen einer damaligen Umstellung der Beobachtungspraxis aus Gründen der Umpriorisierung“ getroffen worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1345) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1132).
Darin verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Mitte September 2013 „hinsichtlich der Beobachtung des früheren Abgeordneten Bodo Ramelow eine Verletzung des Grundgesetzes“ festgestellt habe. Der Forderung, die Beobachtung der Abgeordneten der Linken einzustellen, sei das Bundesinnenministerium laut einem Schreiben vom 13. März 2014 an Fraktionschef Gregor Gysi nachgekommen, allerdings ohne eine Rechtspflicht dazu anzuerkennen.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, hat sie „als Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ die Beobachtung von Bundestags- und Europaabgeordneten der Partei aus Gründen der Priorisierung eingestellt. „Mit Beginn der 18. Legislaturperiode im September 2013 und noch vor der Umsetzung der ,Beobachtungspriorisierung“ seien zu 19 Mitgliedern der Bundestagsfraktion vom BfV Informationen gesammelt worden. Am Ende der 17 Legislaturperiode wurden den Angaben zufolge vom BfV personenbezogene Informationen zu 25 Mitgliedern der Bundestagsfraktion gesammelt. Zu diesem Zeitpunkt beobachtete das BfV laut Regierung zudem vier Mitglieder des Europäischen Parlaments. Mit Stand November 2012 habe das Amt den Angaben zufolge ferner elf Landtagsabgeordnete beobachtet gehabt.
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