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Berlin: (hib/HLE) Der Braunkohletagebau steht nicht auf der Liste der antragsberechtigten Branchen, die die Neufassung der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen können. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1246) mitteilt, ist allerdings die Inanspruchnahme einer Härtefallregelung möglich. Diese Härtefallregelung sieht vor, dass Unternehmen, die für das Kalenderjahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung priviligiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, vom Jahr 2015 an für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen mindestens 20 Prozent der Umlage zu zahlen haben.
Die Entlastung der Wirtschaft innerhalb des EEG gibt die Bundesregierung für das Jahr 2014 mit 5,1 Milliarden Euro an. Dies entspreche einem Strompreisanteil von 1,36 Cent pro Kilowattstunde für nicht privilegierte Endverbraucher. Umgerechnet auf den jährlichen Stromverbrauch eines Zweipersonendurchschnittshaushalts von 2.850 Kilowattstunden ergäben sich Mehrbelastungen von rund 38 Euro.
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