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Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch bei den Beratungen des Etats 2014 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Zuweisungen an den Fonds für Opfer und Heimerziehung um 19,5 Millionen Euro auf 500.000 Euro gekürzt. Grund für die Kürzung ist, dass die notwendigen Abstimmungen mit Ländern und Kirchen über deren Beteiligung sich verzögert. Deshalb kann das eingeplante Geld in diesem Jahr nicht mehr abfließen.
In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss machten die Ausschussmitglieder jedoch deutlich, dass sie weiterhin zum Hilfsfonds, der Menschen unterstützen soll, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, stehen. Der Ausschuss erwartet, dass sich die Bundesländer und Kirchen in angemessener Form an Hilfeleistung beteiligen und ihre Bereitschaft dazu zeitnah und verbindlich erklären.
Die Koalitionsfraktionen wiesen bei den Etatberatungen weiter darauf hin, dass durch die Verwendung von „Ausgabenresten“ in diesem Jahr mehr Geld für die Förderung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung gestellt werden kann. Außerdem seien durch Umschichtungen die Mittel für Mobi-Pro-EU um 27,1 Millionen Euro erhöht worden.
Insgesamt 13 Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen blieben erfolglos. Dabei setzten sich die Grünen unter anderem für höhere Ansätze für die Förderung von Langzeitarbeitslosen ein. „Dazu sind jedoch neue Konzepte notwendig, die noch nicht vorliegen“, sagte ihre Sprecherin.
Die Linksfraktion forderte unter anderem, den Regelsatz für Hartz IV Empfänger auf 500 Euro zu erhöhen und mehr für die Entlastung der Kommunen zu tun.
Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) wies darauf hin, dass das Rentenpaket, das der Bundestag am kommenden Freitag verabschieden will, nicht aus Haushalts-, sondern aus Beitragsmitteln finanziert werde.
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