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Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zu Einführung von Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse vorgelegt, die auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden (18/1463). In der Qualifizierungsphase soll während der Promotion das Qualifizierungsziel der Beschäftigung durch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung gesichert werden. Nach der Promotion sollen nur in begründeten Fällen Befristungslaufzeiten von 24 Monaten unterschritten werden können. Für Befristungen aufgrund der überwiegenden Drittmittelfinanzierung soll künftig gelten, dass die Laufzeit der Arbeitsverträge den Bewilligungszeitraum der Drittmittel nicht unterschreiten darf, bei längeren Bewilligungslaufzeiten sollen jedoch mindestens 24 Monate vereinbart werden. Diese Voraussetzung soll auch für das nichtwissenschaftliche oder nichtkünstlerische Personal gelten.
Der Grund für den Gesetzentwurf ist, dass die Befristungspraxis vor allem beim wissenschaftlichen Nachwuchs teilweise erhebliche Abweichungen von den Regelungszielen aufweist, die mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz angestrebt werden, argumentieren die Grünen. Der hohe Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit sehr kurzen Laufzeiten von unter einem Jahr lasse eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vermuten. Ferner würden die mit einer Promotion verbundenen Qualifizierungsziele nicht immer hinreichend gewährleistet.
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