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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Umweltinformationsgesetz (UIG) ändern. Darauf zielt ein Gesetzentwurf (18/1585) der Bundesregierung ab, mit dem diese die Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union ordnungsgemäß umsetzen will. Konkret soll die Novelle festlegen, wann ein Ministerium zur Herausgabe von Umweltinformationen an die Öffentlichkeit verpflichtet ist. Nicht informationspflichtig soll danach ein Ministerium sein, solange es an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Ist es hingegen an einem Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt, soll es auch während der Dauer dieses Verfahrens grundsätzlich zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet sein.
Nach Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens werde der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens im Regelfall nicht mehr beeinträchtigt, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Zudem solle die Umweltinformationsrichtlinie zu größerer Transparenz führen. Dem werde das Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung nicht in derselben Weise gerecht wie der ordnungsgemäße Ablauf eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem normalerweise die Information der Öffentlichkeit hinreichend gewährleistet sei.
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