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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für eine Erhöhung der monatlichen „besonderen Zuwendungen“ für Haftopfer des SED-Regimes in der DDR. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe wird gefordert, die monatlichen Zuwendungen nach Paragraf 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes entsprechend der Inflationsrate zu erhöhen. In Paragraf 17a ist geregelt, dass Opfer, „einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind“ auf Antrag eine Zuwendung von 250 Euro erhalten können.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die sogenannte Opferpension „weder Sozialhilfe- noch Rentencharakter“ habe. Eine regelmäßige Anpassung an die Inflation sei daher durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Zu bedenken ist aus Sicht der Regierung zudem, dass die Mehrzahl der Begünstigten sich bereits im Rentenalter befinde. Dieser Personenkreis werde schon dadurch privilegiert, dass Renten und vergleichbare Leistungen bei der Berechnung der Einkommensgrenze unberücksichtigt blieben und etwaige Rentenerhöhungen den Berechtigten voll zugutekämen.
Ungeachtet dessen erwarte der Petitionsausschuss, dass die Rehabilitierungsleistungen im Allgemeinen und die Höhe der sogenannten Opferpension im Besonderen in dieser Legislaturperiode „auf den Prüfstand kommen“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Opferpension seit 2007 nicht angehoben worden sei. Zugleich verweist der Petitionsausschuss darauf, dass sich schon in der vergangenen Legislaturperiode eine breite Mehrheit für eine entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung stark gemacht hätte. Union und SPD hätten zudem in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode eine Erhöhung der Opferpension beschlossen.
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