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Berlin: (hib/PK) Das unlängst verabschiedete Gesetz zur Reform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll auch Verbesserungen im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen bringen. So ist eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) vorgesehen mit dem Ziel, die Zuweisungen zielgenauer zu machen. So habe sich gezeigt, dass es Handlungsbedarf in den Bereichen Krankengeld und Auslandsversicherte gebe, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/1706) auf eine Kleine Anfrage (18/1515) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Um die Kosten realistischer abzubilden, werden als Übergangsregelung sogenannte Ist-Kosten-Elemente eingeführt, mit denen die an Durchschnittskosten orientierten Standardisierungsverfahren im RSA ergänzt werden. Dadurch werde eine zielgenauere Verteilung der Mittel ermöglicht, die aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen fließen. Die Übergangsmodelle sollen später von einer verbesserten Standardisierung abgelöst werden. Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll dazu Forschungsaufträge vergeben.
Angesichts der seit Jahren stark steigenden Ausgaben beim Krankengeld, das nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von den Kassen bezahlt wird, soll ein Sondergutachten erstellt werden. „Dieses Gutachten soll neben den demographischen, morbiditätsbedingten und ökonomischen Ursachen von lang andauernder Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldausgaben auch die Steuerungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen und des Gesetzgebers mit Blick auf das Ausgabengeschehen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen“, schreibt die Regierung.
Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Morbi-RSA ein „prospektiv ausgerichtetes Zuweisungssystem“. Dies bedeute, dass den Kassen nur die durchschnittlichen Folgekosten einer Krankheit und nicht die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet werden. Somit setze das System schon jetzt Anreize für die Krankenkassen, schwere Erkrankungen, die mit hohen Ist-Kosten verbunden sind, möglichst zu verhindern. Der Morbi-RSA sichert Krankenkassen mit besonders vielen sehr kranken Versicherten einen finanziellen Ausgleich zu. Dieses System des Finanzausgleichs soll eine Überlastung einzelner Krankenkassen aufgrund ihrer Mitgliederstruktur verhindern.
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