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Berlin: (hib/EIS) Die Nutzung von selektiven, umweltfreundlichen und energiesparenden Fanggeräten kann bei der Zuteilung von Fischfangquoten berücksichtigt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der Gemeinsamen europäischen Fischereipolitik (18/1521) hervor. Die Regierung will nun prüfen, wie bei der Fangquotenzuteilung ökologische Anreize im Rahmen des Artikels 17 der EU-Verordnung Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Europäische Fischereipolitik (Fischerei-Grundverordnung) berücksichtigt werden können.
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